Die Impressumspflicht bzw. Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 RStV.
Sämtliche Webseitenbetreiber, die Inhalte, Waren (Web-Shops) oder Leistungen auf Ihrer Webseite anbieten, die üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden, müssen ein Impressum besitzen.
Nur Webseiten mit ausschließlich rein privaten Inhalten, also auch ohne Werbung o.ä. benötigen kein Impressum.
Im Wesentlichen muss ein Impressum eine korrekte Bezeichnung des Anbieters der Webseite sowie eine ladungsfähige Anschrift und sonstige Kontaktmöglichkeiten enthalten, damit der Nutzer der Webseite weiß, wer die Seite betreibt und, um rechtliche Ansprüche gegen diesen durchgesetzten zu können.
Neben den absoluten Pflichtangaben, wie Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, Fax, Gesellschaftsform, Vertretung des Unternehmens, Registernummer, Umsatzssteuer-ID, gibt es noch eine Reihe von Pflichtangaben, die nur für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten gelten, wie z.B. der Link auf die Streitschichtungsplattform der EU und bestimmte berufsspezifische Angaben etwa für Anwälte und Steuerberater.
Verstöße gegen die Impressumspflicht sind sehr häufig Gegenstand einer Abmahnung. Dies betrifft nicht nur Webseiten, auf denen das Impressum vollständig fehlt, sondern auch fehlerhafte oder unvollständige Impressumsangaben werden häufig abgemahnt.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung eines korrekten und abmahnsicheren Impressums.